Projekte

LEADER Projekte kann
jeder einbringen

ob in der Region ansässig oder nicht.
(Gemeinden, Organisationen, Vereine, Schulen, Betriebe, Privatpersonen usw.)

Projekte kann jeder einbringen (Gemeinden, Organisationen, Vereine, Schulen, Betriebe, Privatpersonen, usw.), ob in der Region ansässig oder nicht. Sie müssen allerdings generell innovativ sein, den Zielen des Entwicklungskonzeptes entsprechen, in der Region umgesetzt werden beziehungsweise ihr direkt zu Gute kommen und den von der LAG festgelegten Bewertungskriterien standhalten. 

Bevorzugt werden Projekte mit regionalem Charakter, die mehrere Partner einbinden und möglichst vielen Menschen Vorteile bringen. Lokale Projekte oder solche, die einem Einzelbetrieb zu Gute kommen, sind aber prinzipiell ebenfalls förderfähig. Grenzüberschreitende Projekte werden im Entwicklungskonzept bevorzugt behandelt. Hilfe bei der Projektausarbeitung gibt’s im LEADER-Büro. Die Projekte werden von der LAG oder dem entscheidungsbefugten Vorstand begutachtet und entweder angenommen oder verworfen. Angenommene Projekte werden an das Landwirtschaftsministerium weitergeleitet, das die definitive Zusage der Fördergelder gibt oder verweigert. In der LAG abgelehnte Projekte können generell  überarbeitet und nochmal eingereicht werden.

Die Antragsformulare und Ausführungsbestimmungen für Moselfranken entsprechen den Regelungen des Landes Rheinland-Pfalz, die Antragsformulare und Ausführungsbestimmungen für Miselerland denen des Luxemburger Landes.

Gemeinsame Projekte Miselerland-Moselfranken

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