Erneuter Aufruf zur Einreichung innovativer Projekte in Moselfranken

LEADER allgemein: 

Vom 1. Februar bis 1. April 2019 läuft der 7. Projektaufruf der LAG Moselfranken in der laufenden Förderperiode! Projektträger haben in dieser Phase die Möglichkeit, ihre innovativen Projektideen in Form eines Steckbriefes bei der LAG-Geschäftsstelle einzureichen. In ihrer Auswahlsitzung am 7. Mai 2019 wird die LAG Moselfranken dann die eingereichten Vorhaben bewerten und auswählen. Für weitere Informationen geht es hier zur Pressemitteilung zum 7. Projektaufruf

Ehrenamtliche Bürgerprojekte:

Damit kleine Bürgerprojekte von Ehrenamtlichen oder von gemeinnützigen Organisationen leichter an LEADER-Mittel herankommen, hat die LEADER-Region Moselfranken gemeinsam mit dem Land Rheinland-Pfalz einen vereinfachten Förderweg für ehrenamtliche Bürgerprojekte eröffnet. Dazu hat die LAG Moselfranken Fördermittel aus einem Sondertopf des Landes beantragt, damit sie diese dann unbürokratisch an ehrenamtliche Bürger­projekte weitergeben kann. Ein Bürgerprojekt kann dabei maximal 2.000 € erhalten. Vom 1. Februar bis 1. April 2019 läuft ein dritter Aufruf zur Einreichung von Ehrenamtlichen Bürgerprojekten. Hier stehen für Ehrenamtliche Bürgerprojekte in Moselfranken 30.000 € (davon 20.000 € aus Mitteln des Landes Rheinland-Pfalz und 10.000 € Regionale Mittel der LAG) zur Verfügung. Weitere Informationen finden Sie in der Pressemitteilung zum 3. Projektaufruf Ehrenamtliche Bürgerprojekte

Investitionen in die Grundversorgung der ländlichen Bevölkerung:

Im LEADER-Ansatz stehen im Jahr 2019 erneut Mittel für neue Projekte aus folgenden Bausteinen landesweit bereit:

Konkret werden die Zuschussmittel für folgende zwei Bausteine angeboten:

·      Der als „GAK 8.0“ bezeichnete Baustein umfasst die „Förderung von Kleinstunternehmen der Grundversorgung“ und setzt sich zum Ziel, eine Sicherung, Verbesserung und Ausdehnung der Grundversorgung der ländlichen Bevölkerung zu unterstützen. Konkret gefördert werden beispielsweise eigenständige Kleinunternehmer mit weniger als 10 Mitarbeitern und einem Jahresumsatz von unter 2 Mio. €. Förderfähig sind u.a. langlebige Wirtschaftsgüter inklusive des Erwerbs der Vermögenswerte einer Betriebsstätte, Aufwendungen für Beratungsdienstleistungen oder Architekten- und Ingenieurleistungen. Bei einem Mindestinvestitionsvolumen von 10.000 € können für Maßnahmen in diesem Bereich Zuschüsse von 40 Prozent der förderfähigen Ausgaben als De-minimis-Beihilfe gewährt werden. Die Festlegung der Kosten kann bis zu einem Investitionsvolumen von 50.000 Euro auf Basis von Pauschalen erfolgen. Der Gesamtwert der einem Kleinstunternehmer gewährten De-minimis-Beihilfen darf 200.000 Euro (bezogen auf einen Zeitraum von drei Jahren) nicht übersteigen.

Der Baustein „GAK 9.0“ umfasst „Einrichtungen für lokale Basisdienstleistungen“ und die Schaffung von Einrichtungen für die Sicherung, Verbesserung und Ausdehnung der Grundversorgung der ländlichen Bevölkerung. Angesprochen sind im Rahmen des Bausteins sowohl öffentliche als auch private Zuwendungsempfänger. Förderfähig sind beispielsweise der Kauf, die Errichtung, der Umbau und der Innenausbau von Gebäuden. Grundstückserwerb (sofern dieser 10% der förderfähigen Gesamtausgaben nicht übersteigt), konzeptionelle Vorarbeiten und Erhebungen sowie Ausgaben für Architekten- und Ingenieursleistungen sind ebenfalls förderfähig. Öffentliche Träger können für ihre Maßnahmen 60% Zuschuss erhalten, private Antragsteller 40%.

Weitergehende Informationen und Antragsunterlagen erhalten Sie bei der LEADER-Geschäftsstelle und hier: 181214 Anlage I – 3. Förderaufruf

Hier geht es zur Pressemitteilung: PM Projektaufruf GAK 19.12.18

 

Ihre Ansprechpartner:

Gerne beraten Sie unsere Mitarbeiter der Geschäftsstelle bei Ihrer Projektidee und einer Antragstellung:

Herr Matthias Faß
Telefon:   +49 (0)6581 81-165
Telefax:   +49 (0)6581 81-320
E-Mail:    matthias.fass@vg-saarburg.de
Verbandsgemeindeverwaltung Saarburg
Schlossberg 6
D-54439 Saarburg

Herr Jochen Tinnes
Telefon:   +49 (0)6501 83-103
Telefax:   +49 (0)6501 83-4-103
E-Mail:    jochen.tinnes@konz.de
Verbandsgemeindeverwaltung Konz
Am Markt 11
D-54329 Konz

Herr Georg Schmeltzle
Telefon:   +49 (0)651 9798-304
Telefax:   +49 (0)651 9798-5304
E-Mail:    georg.schmeltzle@trier-land.de
Verbandsgemeindeverwaltung Trier-Land
Gartenfeldstraße 12
D-54295 Trier

 

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