Service Immobilier Social präsentiert einen Zwischenstand zum LEADER-Projekt

Um dem Mangel an erschwinglichem Wohnraum Herr zu werden, haben die Bürgermeister und Schöffenräte aller Gemeinden des Remicher Kantons im Rahmen eines LEADER-Projektes ihre Sozialämter damit beauftragt, zur Zeit ungenutzte Wohnungen auf ihrem Territorium als Sozialwohnungen aufzuwerten.
In diesem Sinne haben die beiden Sozialämter von Remich und Mondorf gemeinschaftlich den „Service immobilier social du Canton de Remich „(SISCR) gegründet, mit Sitz in den Büros des “Office social commun de Remich” (OSCR). Ziel ist es, die Wohnungsnot in der Region zu bekämpfen und und gleichzeitig den Wohnungsbesitzern Steuer – und andere Vorteile zu verschaffen, sofern sie dem SISCR ihre leerstehende Wohnung zur Verfügung stellen. Um die Wirksamkeit dieser Massnahme zu verstärken, hat der SISCR einen lokalen Makler eingestellt, der als Verbindungsglied zwischen den Besitzern, den Nutzern, dem sozialen – und dem verwaltungstechnischen Dienst fungiert. Neben der aktiven Suche nach leerstehenden Wohnungen betreut er die ihm anvertrauten Objekte.
Da diese Vorgehensweise wegweisend in der Region ist, konnte der SISCR sich die finanzielle Unterstützung des LEADER Miselerland für die ersten drei Jahre seiner Aufbauphase sichern.

Indem sie ihre Wohnung über den SISCR an die AIS vermieten, erhalten die Eigentümer die Garantie, ihre monatliche Miete ohne Ausnahme zu erhalten.
Laufende Unterhaltsarbeiten an der Wohnung werden durch den technischen Dienst der AIS sichergestellt.
Sollte der Besitzer der Wohnung Eigenbedarf anmelden müssen, kann Letztere im Prinzip binnen 6 Monaten freigegeben werden.
Im Rahmen der Vermietung kann der Eigentümer Steuervorteile geltend machen: Steuerbefreiung von 50% auf Mieteinnahmen im Rahmen des Art. 115, N° 22a L.I.R. des abgeänderten Gesetzes vom 25.Februar 1979.
Intressierte Eigentümer erhalten im Sekretariat des SISCR zusätzliche Informationen (am Sitz des “Office social commun de Remich” , 48, Quai de la Moselle, L-5553 Remich – Postanschrift: B.P.26, L-5501 Remich).
Telefonisch erreichbar ist der SISCR unter der Nummer 26 66 00 37 (Sekretariat des OSCR) oder 621 252 328 (zu den Bürostunden).
Der Antrag auf Zuteilung einer Wohnung kann nur bei dem für den Wohnsitz des Antragstellers zuständigen Sozialamtes im Kanton Remich erfolgen (“Office social commun de Remich” oder “Office social Mondorf-Dalheim”, je nach aktuellem Wohnsitz).

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